|
Energie-Einsparverordnung (EnEV)
Die Energie-Einsparverordnung soll einen Beitrag dazu leisten, die selbst auferlegte Verpflichtung Deutschlands, bis zum Jahr 2005 gegenüber dem Stand von 1990 25% CO2 weniger zu emittieren, einzuhalten. Ziel muss es deshalb sein, den Gebäudebestand mit hochentwickelter und ausgereifter Technik energetisch zu modernisieren. Die EnEV gibt auch für den Gebäudebestand die anlagentechnischen Maßnahmen vor. Auch in Zukunft wird es hier zu dieser Verordnung weitere zum Teil erheblich eingreifende Maßnahmen für den Privathaushalt geben.
Energiepass
Nachdem die EnEV bereits für Neubauten einen Energiebedarfsausweis vorschreibt, gibt es auch für den Gebäudebestand ab 2006 bei Eigentümer - oder Mieterwechsel die Verpflichtung, einen so genannten Energiepass auszustellen. Da die Eigenschaften von Gebaudedämmung und Anlagentechnik in der Regel nicht so detailliert wie im Neubau angegeben werden können, wird sich der Energiepass für den Bestand an Haustypologien, realen Verbrauchswerten bzw. abgeschätzten Bedarfen orientieren. Der Energiepass soll ähnlich der Energieklassenkennzeichnung an Waschmaschinen und Kühlschränken einen klaren Hinweis auf die zu erwartenden Energiekosten geben und wird damit zu einem wichtigen Entscheidungskriterium bei der Wohnungssuche werden. Eine Modernisierung der Heizungsanlagen kann einen erheblichen Beitrag dazu leisten, die auszuweisende Energieeinstufung erheblich zu verbessern.
|