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Der Treibstoff aus Raps und Getreide galt bis vor kurzem als Wundermittel. Ökologisch korrekt und vom Staat gefördert. Die Branche boomte. Doch seit 2007 wurde die Steuerlast erhöht und der Absatz brach ein, da der wirtschaftliche Vorteil gegenüber mineralischem Dieselkraftstoff nicht mehr gegeben war.
Die Energiesteuer gehört in Deutschland zu den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern und löste am 01. August 2006 das frühere Mineralölsteuergesetz ab. Mit dem Energiesteuergesetz wird die Verwendung von Kraft- und Heizstoffen innerhalb des deutschen Steuergebiets (BRD ohne Büsingen u. Helgoland) besteuert. Neben Mineralölen, Pflanzenölen und anderen Energieträgern erfasst das Gesetz auch Biodiesel als Steuergegenstand.
Das Gesetz sieht folgende ermässigte Steuersätze für Biodiesel (B100) nach DIN EN 14214 vor:
ab 2007: 08,86 Cent/l
ab 2008: 14,88 Cent/l
ab 2009: 21,41 Cent/l
ab 2010: 27,42 Cent/l
ab 2011: 33,33 Cent/l
ab 2012: 45,06 Cent/l
ab 2013: 45,06 Cent/l
ab 2014: 45,07 Cent/l
Beim Verbrauch von Biodiesel in der Land- u. Forstwirtschaft kann ein Antrag auf Steuerentlastung gestellt werden.
- Alle Angaben ohne Gewähr -
Aber nicht nur die Steuern sorgen für Aufbegehren. Auch die gesetzlichen Regeln zur Beimischung von Biosprit in dem herkömmlichen und mineralischem Dieselkraftstoff haben ein neues Zeitalter erreicht.
So schreibt der Gesetzgeber ab 01.01.2009 den Mineralölkonzernen eine Beimischungsquote von bis zu 7 % vor, so dass in der Zukunft der Reinkraftstoff Biodiesel definitiv durch die Beimischungsquote und dem “neuen” Kraftstoff B7 abgelöst wird.
Aus diesem Grunde wurde auch die bisherige DIN EN 590 durch die neue DIN 51628 abgelöst und an allen Tankstellen ist dem Endverbraucher ab sofort ein zweiter Aufkleber mit dem Hinweis “Enthält bis zu 7 % Biodiesel” ersichtlich.
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